Willkommen bei GPLA

Seit Jänner 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2. Abgabenänderungsgesetz 2002 – BGBl. I 2002/1342) - GPLA. Die rechtlichen Grundlagen finden sich nicht in einem eigenen GPLA-Gesetz sondern im EStG, BAO, ASVG, KommSt, etc.

Unser Portal soll Ihnen nicht nur aktuelle Prüfungsfälle sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung darstellen, z.B. Was darf der Prüfer etc.

Sollten Sie Fragen zu einer GPLA haben oder professionelle Hilfestellung bei einer GPLA benötigen, so können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Natürlich steht Ihnen auch wieder unser Anfrage-Service zur Verfügung.

Aktuelle News

2. LSt-Wartungerlass 2011 kommt demnächst!

Wie ich heute erfahren habe, ist ein 2. LSt-Wartungerlass 2011 in Begutachtung. Sobald dieser zur Verfügung steht, wird er hier veröffentlicht.

Lohnsteuerprotokoll 2011 veröffentlicht!

Seit einigen Tagen gibt es das LSt-Protokoll 2011. Hier können Sie es herunterladen.

Pflichtversicherungsbeiträge bei Liebhaberei

Sachverhalt: Eine bisher gewerbliche Tätigkeit wird zur Liebhaberei erklärt. Laut gesetzlicher Verpflichtung sind entsprechende Pflichtversicherungsbeiträge an die …

DB/DZ-Altersbefreiung gilt auch für wesentlich Beteiligte

Der UFS Wien hat in seiner Entscheidung vom 4.7.2011 (UFSW GZ RV/0102-W11) festgestellt, dass auch für eine wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH, die …

NÖDIS September 2011

Die aktuelle Ausgabe der NÖDIS von der NÖGKK für den September 2011 ist online verfügbar. Hier geht es zur Ausgabe.

Mehrfache pauschale Aufwandsentschädigung bei Sportlern

Laut Ansicht der Referenten der Sozialversicherung (HV-Protokoll April 2011) ist die pauschale Reiseaufwandsentschädigung für Sportler auch mehrfach zu gewähren, wenn mehrere …

Vertreter - freier Dienstnehmer, echter Dienstnehmer, Selbständige

Die NÖGKK hat in der neuen NÖDIS 11/September 2011 sich mit der Frage der Einstufung eines Verteters beschäftigt. Hier geht es zu den Ausführungen.