Willkommen bei GPLA

Seit Jänner 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2. Abgabenänderungsgesetz 2002 – BGBl. I 2002/1342) - GPLA. Die rechtlichen Grundlagen finden sich nicht in einem eigenen GPLA-Gesetz sondern im EStG, BAO, ASVG, KommSt, etc.

Unser Portal soll Ihnen nicht nur aktuelle Prüfungsfälle sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung darstellen, z.B. Was darf der Prüfer etc.

Sollten Sie Fragen zu einer GPLA haben oder professionelle Hilfestellung bei einer GPLA benötigen, so können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Natürlich steht Ihnen auch wieder unser Anfrage-Service zur Verfügung.

Aktuelle News

Beitragskalender 2015

Hier gelangen Sie zum Beitragskalender der GKK 2015!

Wer ist leitender Angestellter nach dem AZG?

Leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind, sind von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes …

Gratiskonten sind kein steuerlicher Sachbezug!

Bei Gratiskonten für Bankmitarbeitern liegt nach Ansicht des VwGH kein steuerlicher Sachbezug vor, da bereits eine große Anzahl von Banken kostenlos oder erheblich preisreduzierte …

Absenkung UV-Beitrag - Berücksichtigung bei der Abrechnung

Mit 1. Juli 2014 kam es zur Absenkung des Unfallversicherungsbeitrag von 1,4% auf 1,3%. Wie dies abrechnungstechnisch zu handhaben ist, hat die NÖGKK in einer interessanten …

Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert!

Die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfe der SVA wurde vor kurzem von 30.06.2014 auf 31.12.2014 verlängert.

Geplante Änderungen zum Lohndumping

Vor einigen Tagen ist der Begutachtungsentwurf zum AVRAG, ASchG und AÜG veröffentlicht worden. Dies sieht u.A. eine Verschärfung des Lohn- und Sozialdumpings vor. Folgende …

Abkommen Soziale Sicherheit Österreich - Liechtenstein

Mit 1. Juli 2014 trat das Abkommen zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft. Es wurde mit dem BGBl. III 124/2014 veröffentlicht!