Willkommen bei GPLA

Seit Jänner 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2. Abgabenänderungsgesetz 2002 – BGBl. I 2002/1342) - GPLA. Die rechtlichen Grundlagen finden sich nicht in einem eigenen GPLA-Gesetz sondern im EStG, BAO, ASVG, KommSt, etc.

Unser Portal soll Ihnen nicht nur aktuelle Prüfungsfälle sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung darstellen, z.B. Was darf der Prüfer etc.

Sollten Sie Fragen zu einer GPLA haben oder professionelle Hilfestellung bei einer GPLA benötigen, so können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Natürlich steht Ihnen auch wieder unser Anfrage-Service zur Verfügung.

Aktuelle News

Erhöhung Pensionsversicherung BSVG

Mit 1.1.2015 steigt der Beitragssatz in der bäuerlichen Pensionsversicherung von derzeit 16,5% auf 17,0% an. 

Seminarreihe Aktuelles und Änderungen in der Personalverrechnung 2014/2015 - Update

Nach 14 Veranstaltungen haben wir den ersten Teil der "Änderungsseminare" mit weit mehr als 600 Teilnehmer beendet. Der zweite Teil startet am 7.1.2015 mit weiteren 17 …

Beitrags- und leistungsrechtliche Werte 2015

Die beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Werte 2015 in der Sozialversicherung finden Sie hier. 

Führung eines lückenlosen Fahrtenbuchs bei halbem Sachbezug nicht unbedingt notwendig!

In der Praxis verlangen GPLA-Prüfer immer ein lückenloses Fahrtenbuch zum Nachweis des halben Sachbezugswertes (maximal 6.000 KM pro Jahr). Der VwGH ist mit der Entscheidung …

Änderung der Schwerarbeiterliste

Der Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger hat am 25.11.2014 die Ergänzung der Bezeichnung "OberleitungsmonteurIn" in der …

Beitragsgruppenschema 2015

Das neue Beitragsgruppenschema 2015 ist bereits online hier verfügbar. Folgende Änderungen hat es gegenüber der Version 7/2014 gegeben.Es wurden die SV-Internen Beitragsgruppen …

Masseur als freier Dienstnehmer (VwGH 2012/08/0245, 11.06.2014)

Sachverhalt: Der Masseur (BÖ) war bei einem Verein tätig – bei dem auch noch Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte im Rahmen der ärztlichen Betreuung und Mitarbeiter für die …