Willkommen bei GPLA

Seit Jänner 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2. Abgabenänderungsgesetz 2002 – BGBl. I 2002/1342) - GPLA. Die rechtlichen Grundlagen finden sich nicht in einem eigenen GPLA-Gesetz sondern im EStG, BAO, ASVG, KommSt, etc.

Unser Portal soll Ihnen nicht nur aktuelle Prüfungsfälle sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung darstellen, z.B. Was darf der Prüfer etc.

Sollten Sie Fragen zu einer GPLA haben oder professionelle Hilfestellung bei einer GPLA benötigen, so können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Natürlich steht Ihnen auch wieder unser Anfrage-Service zur Verfügung.

Aktuelle News

Keine "ewige" Verjährung beim LSDB-G

Wird ein Mitarbeiter unterentlohnt und tritt dieser aus dem Unternehmen aus, so beginnt mit dem Austritt auch der Beginn der Verjährung! Lt. bisheriger Ansicht der GKKs, gab es …

Der Dienstleistungsscheck "boomt"

Wie aus einem Artikel vom Wirtschaftsblatt zu entnehmen ist, wurden im Jahre 2014 247.000 Dienstleistungsschecks eingelöst. Hier geht es zum Artikel

NÖDIS 12/2014 online verfügbar!

Die NÖDIS Dezember 2014 ist mit folgenden Themen abrufbar:NÖGKK bietet elektronisches PostfachZuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE): Senkung ab …

Lohnsteuerrichtlinien 2002 wurden aktualisiert!

Die aktuelle Version der Lohnsteuerrichtlinien 2002 ist online auf der Homepage des BMF verfügbar. Hier  geht es zu den Richtlinien!

Neue Richtlinien zur Auftraggeberhaftung seit 1.1.2015

Seit 1.1.2015 gelten neue Richtlinien zur Auftraggeberhaftung (vor allem ist die Bestätigung der GKK weggefallen). Hier  finden sie die Richtlinien!

Besserstellung bei der besonderen Höherversicherung

Mit dem SVAG 2014 kam es u.A. auch zu einer Änderung bei der besonderen Höherversicherung, die dann zur Anwendung kommt, wenn ein Alterspensionist noch einer …

Ab 1.1.2016 auch Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage im GSVG möglich!

"Still und unbemerkt" wurde mit § 25a Abs 5 GSVG die Möglichkeit geschaffen, dass die vorläufige Beitragsgrundlage im GSVG nicht nur gesenkt sondern auch erhöht werden kann. Die …