Willkommen bei GPLA

Seit Jänner 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2. Abgabenänderungsgesetz 2002 – BGBl. I 2002/1342) - GPLA. Die rechtlichen Grundlagen finden sich nicht in einem eigenen GPLA-Gesetz sondern im EStG, BAO, ASVG, KommSt, etc.

Unser Portal soll Ihnen nicht nur aktuelle Prüfungsfälle sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung darstellen, z.B. Was darf der Prüfer etc.

Sollten Sie Fragen zu einer GPLA haben oder professionelle Hilfestellung bei einer GPLA benötigen, so können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Natürlich steht Ihnen auch wieder unser Anfrage-Service zur Verfügung.

Aktuelle News

Übertragung von Dienstgebermeldeverpflichtungen gegenüber der GKK

Die Meldeverpflichtungen der §§ 33 und 34 ASVG können gemäß § 35 Abs 3 ASVG auf Bevollmächtigte übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Name und Anschrift der bzw. des …

DB sinkt ab 1.1.2017

Der DB wird am 1.1.2017 von derzeit 4,5% auf 4,1% abgesenkt. Im Jahre 2018 erfolgt dann eine weitere Absenkung auf 3,9%

Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag 2017 auch für Angestellte!

Zur Erinnerung: Ab 1.1.2017 ist auch für überlassene Angestellte (bisher nur Arbeiter) der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag in der Höhe von 0,8% der allgemeinen …

DZ 2017 Werte unverändert!

Die Werte für den DZ von 2016 werden auch 2017 gelten!

Vorläufiges Beitragsgruppenschema 2017 (Stand: 28.11.2016)

Das vorläufiges Beitragsgruppenschema für 2017 (Stichtag 28.11.2016) ist bereits veröffentlicht! Möglicherweise kommt es aber noch zu Änderungen im Bereich der Unfallversicherung. …

Neue negative Verrechnungsgruppe N70

Ab 1.1.2017 wird es eine neue negative Verrechnungsgruppen nämlich N70 (-11,4%) betreffend Wegfall der halben PV-Beiträge bei Personen, die die Voraussetzungen für die …

Anspruch auf Zinsen bei zu Unrecht entrichteter Beiträge (VwGH Ra 2016/08/0017, 6.7.2016)

Sachverhalt:Im Rahmen einer GPLA wurde festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei zu Unrecht Sonderklassegelder in der Höhe von € 577.459,55 nach dem ASVG abgerechnet hat. …